Seit August 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ob Sie einen Mitarbeiter einstellen oder ihn befördern möchten – das AGG darf nicht unbeachtet bleiben.
Mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen, die nicht gerechtfertigt sind, können für den Arbeitgeber zu unangenehmen Konsequenzen führen. Vor allem die Haftung des Arbeitgebers auf Schadenersatz enthält erheblichen Sprengstoff. Eine Mitarbeiterschulung bietet beispielsweise einen Weg aus der Haftung. Durch die Mitarbeiterschulung über den Inhalt des AGG sorgt der Arbeitgeber dafür, dass die Belegschaft erfährt, dass Benachteiligungen unzulässig sind und wirkt darauf hin, dass Benachteiligungen unterbleiben. Wenn der Arbeitgeber alle Arbeitnehmer geschult hat, gilt dies als Erfüllung der Verpflichtung, erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen.
Jedoch schon vor Abschluss des Arbeitsvertrages lauern viele Fallstricke. Eine Stellenanzeige zum Beispiel sollte keine Altersgrenzen setzen. Die Worte „jung und dynamisch" sind mit höchster Vorsicht zu genießen. Soll der neue Mitarbeiter „mobil" sein, stellt sich die Frage, ob eine Diskriminierung wegen einer Behinderung vorliegen kann. Auch im Vorstellungsgespräch und bei der Formulierung von Absageschreiben sollte das AGG beachtet werden.
Während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht benachteiligungsfrei auszuüben und auch Kündigungen sind streng darauf zu prüfen, ob die Maßgaben des AGG eingehalten wurden.
Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten. Durch gezielte Information und Dokumentation aller wichtigen Umstände kann die Herausforderung AGG zum Wohl des Unternehmens gemeistert werden und letztlich sogar zum Unternehmenserfolg beitragen.
Wenn Sie sich für eine Schulung zum AGG interessieren,
melden Sie sich bitte einfach bei uns unter Schulung@brainXchange.de
Katharina Höfer
Rechtsanwältin